PPWD Packaging and Packaging Waste Directive

Packaging & Packaging Waste Directive (PPWD)

Die Richtlinie zur Regelung von Verpackungen und Verpackungsabfällen „Packaging and Packaging Waste Directive“ gibt vor, welche Arten von Verpackungen auf dem EU-Markt in Umlauf gebracht werden dürfen und wie die Abfälle verwaltet und bestmöglich vermieden werden. Dabei müssen alle Verpackungen den Anforderungen in Bezug auf Herstellung, Zusammensetzung und Wiederverwendbarkeit/Verwertbarkeit entsprechen.

Die Verordnung umfasst alle Materialien und Verpackungen aus der Industrie, dem Handel sowie dem Haushalt. Ziel ist es zum einen die zunehmende Menge an Verpackungsabfällen, die für wesentliche Umweltprobleme verantwortlich ist, zu reduzieren. Zum anderen zielt die Vorschrift darauf ab, unterschiedliche Zulassungen und Regelungen in den jeweiligen EU-Ländern einheitlich anzupassen und so ein Hindernis des Binnenmarktes zu eliminieren.

Zusammengefasst steht „Packaging and Packaging Waste Directive“ für:

  • Die Harmonisierung der nationalen Vorschriften für Verpackungen und die Verwaltung der Abfälle

  • Die Gewährleistung für ein hohes Maß an Umweltschutz

  • Die Unterstützung der Funktionalität des Binnenmarktes

Gemäß der neuesten Änderungen sind Maßnahmen zur Vermeidung der Neuerzeugung von Verpackungsprodukten sowie Bestimmungen zur Förderung der Wiederverwertung und des Recyclingprozesses anstelle der endgültigen Beseitigung von Abfällen ergänzt worden. Bis Ende 2024 sollen alle EU-Länder sicherstellen, dass Systeme zur Einhaltung dieser Richtlinie eingeführt worden sind.

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